Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linke zur Verschärfung des BetrVG wird am 12.10.2015 eine öffentliche Anhörung stattfinden.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linken haben eine Gesetzesinitiative mit dem Ziel gestartet, das Betriebsverfassungsrecht erheblich zu verschärfen. Unter dem Titel “Mehr Betriebsrätinnen und Betriebsräte braucht das Land” und “Die Wahl von Betriebsräten erleichtern und die betriebliche Interessenvertretung sicherstellen” werden folgende Punkte gefordert:
- Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens auf Betriebe bis 100 Arbeitnehmer mit der Option der Vereinbarung bis 200 Arbeitnehmer
- Einführung einer verpflichtenden Mitarbeiterversammlung in Betrieben, die noch keinen Betriebsrat haben, um über das BetrVG zu informieren
- Zusätzliche Beratungs- und Schulungsansprüche des Wahlvorstandes
- Zusätzliche Unterstützung des Betriebsrats durch sachverständige Berater ohne nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
- Ausweitung der Freistellungen von Betriebsratsmitgliedern in Betrieben mit weniger als 200 Arbeitnehmern
- Entfristung von befristeten Arbeitsverträgen von Betriebsratsmitgliedern
- Ausweitung des Kündigungsschutzes von Wahlvorstandsbewerbern auf 24 Monate
- Ausweitung des Kündigungsschutzes für Wahlbewerber
- Anhebung der Ordnungs- und Zwangsgelder Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat beschlossen, am 12.10.2015 zu dieser Gesetzesinitiative eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Die BDA wird sich an der Anhörung des Deutsches Bundestages als Sachverständige beteiligen und hierzu eine Stellungnahme vorbereiten, die im Wesentlichen beinhalten wird, dass die dargestellten Verschärfungen unnötig sind.