Das BAG hat entschieden, dass dem Betriebsrat neben einem Internetzugang auch eine Fachzeitschrift zur Verfügung zu stellen ist. Im zu entscheidenden Fall verfügte das Unternehmen über einen Zugang zum Internet, der auch vom Betriebsrat genutzt werden konnte. Die Mitarbeitervertretung verlangte darüber hinaus ein Abo für eine arbeitsrechtliche Fachzeitschrift auf Kosten des Arbeitgebers. Das Unternehmen hielt dies für unnötig, da der Betriebsrat alle erforderlichen Informationen im Internet abrufen könne.
Die Richter des BAG sahen dies jedoch anders. Der Zugriff auf Informationen im World Wide Web ersetze nicht die Fachzeitschrift für den Betriebsrat. Der Betriebsrat habe gegen den Arbeitgeber dementsprechend einen Anspruch auf kostenfreie Bereitstellung dieser zusätzlichen Informationsquelle. Es handele sich um ein erforderliches Sachmittel im Sinne von § 40 Abs. 2 BetrVG. Nur Fachzeitschriften böten Betriebsratsmitgliedern einen strukturierten Zugang zu arbeitsrechtlichen Informationen. (BAG vom 19. März 2015 – 7 ABN 91 / 13)
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Vor dem Hintergrund, dass im Betriebsrat in der Regel juristische Laien sitzen, ist es zunächst nachvollziehbar, wenn das BAG dem Betriebsrat Zugang zu redaktionell aufbereiteten Informationen mit dem Argument zugesteht, die Betriebsratsmitglieder müssten sonst auf die Richtigkeit der Inhalte des Internets vertrauen und sich außerdem mit Zufallsfunden zufriedengeben. Allerdings übersieht das BAG, dass auch das Internet inzwischen eine Vielzahl (kostenloser) zuverlässiger Angebote mit strukturierten regelmäßigen Informationen bereithält, z. B. in Form von Newslettern. |
Quelle: www.cms-hs.net