Das BAG hat am 15.10.2014 entschieden, dass der Betriebsrat des Verleihunternehmens kein Zutrittsrecht auf das Betriebsgelände des Entleiherbetriebes hat. Ausdrücklich offen gelassen hat das Bundesarbeitsgericht, ob ein derartiges Zutrittsrecht möglicherweise in konkreten Einzelfällen bei bestimmten Anlässen besteht.
BAG Beschluss vom 15.10.2014, 7 ABR 74/12