Das LAG hat entschieden, das der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet ist, den Schaden des Arbeitnehmers bei dessen betrieblich veranlasster Nutzung des privaten Pkws zu ersetzen. Dies gilt jedoch unter Umständen dann nicht, wenn für die Nutzung eine besondere Vergütung bezahlt wird. Im entschiede-nen Fall hat die Arbeitnehmerin 0,30 €/Kilometer erhalten. Aus diesem Grunde konnte sie nur die Selbstbeteiligung ihrer eigenen Kaskoversicherung, sowie den Höherstufungsschaden vom Arbeitgeber verlangen, nicht jedoch den ge-samten an ihrem PKW entstandenen Schaden.
LAG Düsseldorf – Urteil vom 22.10.2014 – AZ: 12 Sa 617/14